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Antrag zu Beitritt zu einer BSZ®  e.V. Interessengemeinschaft

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Der Anlegerschutzanwalt welcher  mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet kann sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.   

Hiermit beantrage ich gegen Zahlung einer einmaligen Schutzgebühr in Höhe von €  75,00 (inkl. Mehrwertsteuer)  die Aufnahme zu einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft. Darüber hinaus  erhalte ich Zugang zu dem internen Geschädigtenforum http://www.einrede.de/ und bekomme jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter recht§billig. 

Durch den BSZ® e.V. selbst werden ausschließlich nichtjuristische Sachfragen und Leistungen erledigt. Die weitere Mitgliedschaft in der von Ihnen gewählten Anlegerschutzgemeinschaft ist für Sie beitragsfrei. 

Nach Absendung dieses Formulars erhalten Sie, umgehend per Post die Eingangsbestätigung Ihrer Anmeldung, weitere Informationen sowie eine Rechnung über die einmalige Schutzgebühr in Höhe von €  75,00. Weitere Kosten durch den Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft entstehen Ihnen nicht. Es werden auch keine Folgebeiträge erhoben.

BSZ® Anmeldeformular (Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder)

Firma:
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Telefon:
Fax:
eMail-Adresse:*
Rechtschutzversichert:
Name der Interessengemeinschaft oder des Unternehmens gegen welches Sie Ansprüche anmelden wollen: *
Ich bin mit den oben genannten
Punkten einverstanden: *
Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.


Der Widerruf ist zu richten an:
BSZ® Bund für soziales und
ziviles Rechtsbewusstsein e.V.
Lagerstraße 49
D-64807 Dieburg
Fax: 06071 - 9816829
eMail: bsz-ev@t-online.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.
Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Diese Widerrufsbelehrung basiert auf der Musterbelehrung des Bundesministeriums der Justiz im Rahmen der dritten Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung vom 12. März 2008 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 12. März 2008)

Von dieser Widerrufsbelehrung
habe ich Kenntnis erlangt:*



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