Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Der Anlegerschutzanwalt welcher mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet kann sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Hiermit beantrage ich gegen Zahlung einer einmaligen Schutzgebühr in Höhe von € 75,00 (inkl. Mehrwertsteuer) die Aufnahme zu einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft. Darüber hinaus erhalte ich Zugang zu dem internen Geschädigtenforum http://www.einrede.de/ und bekomme jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter recht§billig.
Durch den BSZ® e.V. selbst werden ausschließlich nichtjuristische Sachfragen und Leistungen erledigt. Die weitere Mitgliedschaft in der von Ihnen gewählten Anlegerschutzgemeinschaft ist für Sie beitragsfrei.
Nach Absendung dieses Formulars erhalten Sie, umgehend per Post die Eingangsbestätigung Ihrer Anmeldung, weitere Informationen sowie eine Rechnung über die einmalige Schutzgebühr in Höhe von € 75,00. Weitere Kosten durch den Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft entstehen Ihnen nicht. Es werden auch keine Folgebeiträge erhoben.
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