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„Gute Beziehungen schaden nur dem, der Sie nicht hat“! Das gilt
auch für die richtigen Adressen zum Geld eintreiben. Der BSZ® e.V.
stellt Ihnen seine guten Beziehungen sofort zur Verfügung! Darauf haben
Sie ein verbrieftes Recht!
Vielen kleinen Unternehmen und
auch dem Endverbraucher fehlt oft das notwendige Geld, um ihr Recht
professionell durchsetzen zu lassen. Vor diesem Hintergrund hat der
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V., 64807
Dieburg, zusammen mit Rechtsanwälten und Wirtschaftsinstitutionen den
BSZ®-ANWALTS-INKASSO-SCHECK entwickelt.
Nutzen Sie den BSZ® Anwalts-Inkasso-Scheck
Denn
hier hat Ihr Schuldner die Kosten bei der Rechtsverfolgung in vollem
Umfang zu erstatten. Egal ob Sie große oder kleine Rechnungsbeträge
beizutreiben haben, ob Ihre Forderungen das BGB oder die VOB zur
Grundlage haben, das BSZ® Anwalts-Inkasso hilft Ihnen.
Kosten, für den Auftraggeber wenn die Forderung beim Schuldner beigetrieben werden konnte: Keine!*
Der
Schuldner ist verpflichtet, die entstehenden Kosten, wie Gebühren und
Auslagen dem Gläubiger als Verzugsschaden zu ersetzen. Dieser
Verzugsschaden wird vom Rechtsanwalt mit der Forderung beim Schuldner
eingezogen, so dass dem Auftraggeber effektiv keine Kosten entstehen!
*Bei
Beitreibung mit dem BSZ® Anwalts-Inkasso-Scheck ist von der
beigetriebenen Summe 3% als außerordentlicher Vereinsbeitrag an den
BSZ® e.V. abzuführen.
Kosten, für den Auftraggeber wenn die Forderung beim Schuldner nicht beigetrieben werden konnte:
Ist
der Schuldner –derzeit- Vermögenslos und kann die Forderung deswegen
nicht beigetrieben werden, übernimmt der BSZ® e.V. für den Auftraggeber
im Rahmen der Vorschriften die sogenannte „Negativ-Pauschale“ für den
Rechtsanwalt. Vom Auftraggeber sind im außergerichtlichen und
gerichtlichen Mahnverfahren nur die anfallenden „Fremden Kosten“ zu
tragen. Diese Auslagen wären dem Auftraggeber auch entstanden, wenn er
selbst seine Forderung geltend gemacht hätte.
Was macht das BSZ® Anwaltsinkasso so erfolgreich?
Kein Umweg über Inkassoinstitute Im Forderungseinzug sehr erfahrene und erfolgreich arbeitende BSZ® Vertragsanwälte Konsequente
Anwendung und Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten um den
Forderungsbeitrag für den Auftraggeber zu realisieren. Einfache und unkomplizierte Beauftragung. Keine Schreibarbeiten Sie schicken uns lediglich die Kopie der Rechnung und der Mahnung. Das ist alles!!
Kopie der Rechnung und der letzten Mahnung an den BSZ® -Anwalts-Inkasso-Scheck heften und per Post direkt an den auf dem Scheck genannten BSZ® Vertragsanwalt schicken. Mehr haben Sie nicht zu tun.
Die Gebühr pro Scheck beträgt nur 17,40 Euro. Inkl. MwSt.
Wenn
Sie nur ab und zu Geld eintreiben müssen oder nur erst einmal
"probieren" möchten, dann ist unser Angebot Anwaltsinkassoscheck
richtig für Sie.
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