Home arrow Anwaltsinkasso arrow BSZ® - Anwalts-Inkasso-Scheck    
Mit dem BSZ®- ANWALTS-INKASSO-SCHECK ohne Umweg über Inkassoinstitute schneller an Geld u. Titel Drucken E-Mail
„Gute Beziehungen schaden nur dem, der Sie nicht hat“! Das gilt auch für die richtigen Adressen zum Geld eintreiben. Der BSZ® e.V. stellt Ihnen seine guten Beziehungen sofort zur Verfügung! Darauf haben Sie ein verbrieftes Recht!

Vielen kleinen Unternehmen und auch dem Endverbraucher fehlt oft das notwendige Geld, um ihr Recht professionell durchsetzen zu lassen. Vor diesem Hintergrund hat der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V., 64807 Dieburg, zusammen mit Rechtsanwälten und Wirtschaftsinstitutionen den BSZ®-ANWALTS-INKASSO-SCHECK entwickelt.

Nutzen Sie den BSZ® Anwalts-Inkasso-Scheck

Denn hier hat Ihr Schuldner die Kosten bei der Rechtsverfolgung in vollem Umfang zu erstatten. Egal ob Sie große oder kleine Rechnungsbeträge beizutreiben haben, ob Ihre Forderungen das BGB oder die VOB zur Grundlage haben, das BSZ® Anwalts-Inkasso hilft Ihnen.

Kosten, für den Auftraggeber wenn die Forderung beim Schuldner beigetrieben werden konnte: Keine!*

Der Schuldner ist verpflichtet, die entstehenden Kosten, wie Gebühren und Auslagen dem Gläubiger als Verzugsschaden zu ersetzen. Dieser Verzugsschaden wird vom Rechtsanwalt mit der Forderung beim Schuldner eingezogen, so dass dem Auftraggeber effektiv keine Kosten entstehen!

*Bei Beitreibung mit dem BSZ® Anwalts-Inkasso-Scheck ist von der beigetriebenen Summe 3% als außerordentlicher Vereinsbeitrag an den BSZ® e.V. abzuführen.

Kosten, für den Auftraggeber wenn die Forderung beim Schuldner nicht beigetrieben werden konnte:

Ist der Schuldner –derzeit- Vermögenslos und kann die Forderung deswegen nicht beigetrieben werden, übernimmt der BSZ® e.V. für den Auftraggeber im Rahmen der Vorschriften die sogenannte „Negativ-Pauschale“ für den Rechtsanwalt. Vom Auftraggeber sind im außergerichtlichen und gerichtlichen Mahnverfahren nur die anfallenden „Fremden Kosten“ zu tragen. Diese Auslagen wären dem Auftraggeber auch entstanden, wenn er selbst seine Forderung geltend gemacht hätte.


Was macht das BSZ® Anwaltsinkasso so erfolgreich?

Kein Umweg über Inkassoinstitute
Im Forderungseinzug sehr erfahrene und erfolgreich arbeitende BSZ® Vertragsanwälte
Konsequente Anwendung und Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten um den Forderungsbeitrag für den Auftraggeber zu realisieren.
Einfache und unkomplizierte Beauftragung.
Keine Schreibarbeiten
Sie schicken uns lediglich die Kopie der Rechnung und der Mahnung.
Das ist alles!!

Kopie der Rechnung und der letzten Mahnung an den
BSZ® -Anwalts-Inkasso-Scheck
heften und per Post direkt an den auf dem Scheck genannten BSZ® Vertragsanwalt schicken.
Mehr haben Sie nicht zu tun.

Die Gebühr pro Scheck beträgt nur 17,40 Euro. Inkl. MwSt.

Wenn Sie nur ab und zu Geld eintreiben müssen oder nur erst einmal "probieren" möchten, dann ist unser Angebot Anwaltsinkassoscheck richtig für Sie.


 


^
^






Das Buch: Schrottimobilien

Anzeige:
Advertisement

Anlegernotruf 0137-7270066

Linguatec
Businessportal24.com