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Mit dem BSZ® Anwaltsinkasso (Jahresbeitrag nur €
365.- plus MwSt.) haben Sie den Bereich Forderungsmanagement voll
abgedeckt und zusätzlich auch eine ausreichende rechtliche
Grundversorgung.
Für nur 1.- € am Tage haben Sie einen
professionellen und korrekten Forderungseinzug ohne Umweg über
Inkassoinstitute direkt durch Rechtsanwälte. Das Inkasso über die
BSZ®-Vertragsanwälte ist preiswerter als Sie angenommen haben. Außerdem
bringt es Ihnen meist mehr als die üblichen Inkassodienste. Denn sobald
der Schuldner Einwände gegen Ihre Forderung erhebt, ist ohnehin in der
Regel der Anwalt gefragt. Wie die Praxis zeigt, hat der Anwalt auch vor
einem Mahnbescheidsantrag die besseren Karten in der Hand, weil er Ihre
Interessen auf Grund seiner beruflichen Ausbildung und Erfahrung besser
umsetzen kann. Unternehmen die das Anwalts-Inkasso so früh wie möglich
einsetzen, binden ein qualitatives Element in ihr
Unternehmensmanagemanet ein und optimieren es.
Bei
dem Anwaltsinkasso mit Jahresbeitrag benötigen Sie keine Schecks. Beim
einreichen der Kopie von Rechnung und letzter Mahnung vermerken Sie
lediglich Ihre BSZ®-Mitgliedsnummer. Sie können per Post oder auch per
Fax einreichen. Mehr ist für Sie nicht zu tun!
Haben
Sie nichts gegenteiliges vermerkt, so wird der Schuldner zunächst noch
einmal außergerichtlich gemahnt. Ohne Reaktion leitet der Anwalt das
Verfahren ein, welches für den betreffenden Fall juristisch und
kaufmännisch am sinnvollsten erscheint.
Beim Anwalt eingehende Gelder werden unverzüglich an den Auftraggeber weitergeleitet.
Kosten, wenn die Forderung beim Schuldner beigetrieben werden konnte: Keine! *
(Der
Schuldner ist verpflichtet, die entstehenden Kosten, wie Gebühren und
Auslagen dem Gläubiger als Verzugsschaden zu ersetzen.) Dieser
Verzugsschaden wird vom Rechtsanwalt mit der Forderung beim Schuldner
eingezogen, so dass dem Auftraggeber effektiv keine Kosten entstehen!
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Bei Beitreibung mit dem BSZ® Anwalts-Inkasso-Scheck ist von der
beigetriebenen Summe 3% als außerordentlicher Vereinsbeitrag an den
BSZ® e.V. abzuführen. Nach streitigem Verfahren 5%. Bei dem BSZ®-
Anwaltsinkasso mit festem Jahresbeitrag ist nichts abzuführen.
Kosten, wenn die Forderung beim Schuldner nicht beigetrieben werden konnte:
Ist
der Schuldner -derzeit- vermögenslos und kann die Forderung deswegen
nicht beigetrieben werden, übernimmt BSZ® e.V. für den Auftraggeber im
Rahmen des § 3 Abs. 5 BRAGO die sogenannte "Negativ-Pauschale" für den
Rechtsanwalt. Vom Auftraggeber sind nur die anfallenden "Fremden
Kosten" (Gerichts- u. Gerichtsvollzieherkosten etc.) zu tragen. Diese
Auslagen wären dem Auftraggeber aber auch entstanden, wenn er selbst
seine Forderung geltend gemacht hätte.
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